Zum Hauptinhalt springen

Binnenmarkt & Verbraucherschutz

Als Sprecher der EVP-Fraktion im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) ist meine Aufgabe, die Positionen unserer Fraktion zu allen Gesetzgebungsvorschlägen, die den Binnenmarkt und den Verbraucherschutz betreffen, zu koordinieren. 
Der Binnenmarkt verschafft Wohlstand! Er bringt 500 Millionen Europäern Zugang zu Waren, Dienstleistungen, Arbeitsplätzen, Geschäftsmöglichkeiten und zum kulturellen Reichtum der 28 Mitgliedstaaten. Zudem ermöglicht er Unternehmen europaweit Waren und Dienstleistungen anzubieten. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ist zuständig für die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in diesem Bereich. Außerdem behandelt der Ausschuss Fragen des Verbraucherschutzes und schützt so die Interessen der europäischen Verbraucher.

Die Gestaltung des Binnenmarktes unterliegt einem kontinuierlichen Prozess, der flexibel auf wirtschaftliche und politische Veränderungen reagieren muss. 
Der ungehinderte Warentransport innerhalb der EU ist heute ebenso selbstverständlich geworden wie das ungehinderte Reisen, Leben und Arbeiten im EU-Ausland. Allerdings stellt die Digitalisierung uns vor neue Herausforderungen und sie hat den Ausbau des digitalen Binnenmarktes in den Mittelpunkt unserer derzeitigen Arbeit gerückt. Der digitale Binnenmarkt bietet neue Möglichkeiten, die Wirtschaft anzukurbeln (z.B. durch elektronischen Geschäftsverkehr) und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand abzubauen (durch elektronische Behördendienste und die Digitalisierung öffentlicher Dienste). Es ist wichtig, dass wir einen Rechtsrahmen schaffen, der es unseren europäischen Unternehmen und den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern möglich macht, die Chancen, die die Digitalisierung bietet, im Binnenmarkt bestmöglich zu nutzen.
Um den Herausforderungen der Zukunft begegnen zu können, brauchen wir einen funktionierenden Binnenmarkt, der online und offline funktioniert!

Mit dem freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen über die Grenzen hinweg muss auch ein europaweiter Verbraucherschutz einhergehen. Dazu gehören Bestimmungen von der Produktsicherheit bis hin zum Widerruf bei Online-Einkäufen. Durch das EU-Recht werden Verbraucher ungeachtet ihrer Herkunft europaweit geschützt. Diesen europaweiten Rahmen festzulegen, ist eine der Aufgaben des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz.

Die Europäische Union ist mit fast 500 Millionen Einwohnern der größte Handelsraum der Welt. Der freie Warenverkehr ist eine der im Binnenmarkt der EU garantierten Freiheiten. Dies stellt die Zollbehörden vor die Aufgabe, reibungslose Warenflüsse zu gewährleisten und gleichzeitig die erforderlichen Kontrollen durchzuführen, um die Gesundheit und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Union zu schützen. Darüber hinaus müssen an den Außengrenzen der EU die gemeinsamen Bestimmungen einheitlich angewendet werden, was bedeutet, dass die Zollverwaltungen der EU wie eine einheitliche Verwaltung handeln müssen. Das stellt die EU immer wieder vor neue Herausforderungen. Beispielsweise müssen die Regelungen zum gemeinsamen digitalen Zollsystem immer wieder angepasst werden, was der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz proaktiv begleitet.

Das europäische Vergaberecht ist ein weiterer Baustein zur Verwirklichung des Binnenmarktes. Öffentliche Auftraggeber müssen sich bei der Vergabe sämtlicher Aufträge an allgemeinverbindliche Verpflichtungen, die in den EU-Verträgen festgeschrieben sind, halten. In vier Vergaberecht-Richtlinien, welche der Ausschuss erarbeitet hat, sind die wesentlichen vergaberechtlichen Grundsätze der Nichtdiskriminierung, des fairen Wettbewerbs sowie der Transparenz festgeschrieben. Ziel ist nicht das günstigste Angebot. In den einzelnen Vorschriften ist festgelegt, welche Leistungen überhaupt Gegenstand des europäischen Vergaberechts und somit europaweit auszuschreiben sind. Darüber hinaus enthalten diese Richtlinien Definitionen zum Begriff des öffentlichen Auftraggebers. Sie bestimmen damit, welche Einrichtungen des öffentlichen und des privaten Rechts zur Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften verpflichtet sind. Dabei muss das Subsidiaritätsprinzip beachtet werden. Besonders in den Bereichen der Daseinsvorsorge haben die Kommunen eine Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, beispielsweise bei der Gesundheits- oder Wasserversorgung. Die Aufgabe des Ausschusses ist, die bestmögliche Versorgung der Bürger bei größtmöglichem Wettbewerb zu sichern.

Bei allen Errungenschaften um die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes gibt es auch immer noch Schwierigkeiten, beispielsweise bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen. Handwerker und kleine Unternehmen beklagen oft, dass dem Arbeiten über die Grenzen hinweg manchmal noch große Hürden entgegengesetzt sind, da manche Mitgliedstaaten versuchen, ihre heimische Wirtschaft zu schützen. Besonders in meinem Wahlkreis Südbaden, wo es mit der Schweiz und Frankreich gleich zwei Grenzen gibt, sind viele Bürgerinnen und Bürger sensibilisiert. Durch mehr grenzüberschreitenden Wettbewerb könnte das Potenzial des Binnenmarktes viel besser ausgeschöpft werden. Wichtig ist, dass wir dafür sorgen, dass die Regeln, die wir verabschieden auch in der Umsetzung und Durchsetzung funktionieren. Gerade im Bereich der Dienstleistungsfreizügigkeit gibt es noch immer Probleme, obwohl das Regelwerk eigentlich einen vernünftigen Rechtsrahmen vorgibt. Die Durchsetzung der europäischen Regeln in diesem Bereich sollte eine unserer Prioritäten im Binnenmarktbereich in den kommenden Jahren sein.

Wirtschaft & Währung

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON), in dem ich stellvertretendes Mitglied bin, spielt seit der Wirtschafts- und Finanzkrise eine zentrale Rolle bei der Reaktion des Gesetzgebers auf diese Krise. Er beschäftigt sich mit der Wirtschafts- und Währungsunion, der Regulierung von Finanzdienstleistungen, dem freien Kapital- und Zahlungsverkehr sowie der Steuer- und Wettbewerbspolitik. 

In 2002 wurde der Euro eingeführt und damit zur Währung von über 300 Millionen Menschen in Europa, aus der sich unbestreitbare Vorteile ergeben haben. Seit dem Start des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (auch SEPA, englisch: Single Euro Payments Area) im Jahr 2008 wird nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. Der Anspruch, einen integrierten Kapitalmarkt in der EU zu etablieren, geht mit der Schaffung des europäischen Binnenmarktes einher. Die Einführung der gemeinsamen Währung ließ nicht nur das Zusammenwachsen der Märkte zu einem einheitlichen europäischen Binnenmarkt nach außen hin erkennbar werden; vielmehr hatte dies langfristige Auswirkungen auf den Finanzmarkt. Die Finanzkrise, die ab 2008 in den USA begann und auch den Euroraum erfasste, markierte einen tiefgreifenden Umbruch: Zum ersten Mal standen Mitgliedstaaten füreinander ein und legten ein EU-Sicherungspaket von 750 Mrd. Euro (ESM) an, um im Falle eines Staatsbankrotts befürchtete Verwerfungen im komplexen Wirtschaftsgefüge zu vermeiden. Der Ruf nach einer stärkeren Regulierung der Finanzmärkte wurde laut. Damit der Finanzmarktsektor nicht wieder auf derart umfassende staatliche Hilfen angewiesen ist, ist es jetzt an der Zeit, Maßnahmen zur Finanzmarktregulierung entschieden umzusetzen. Auf der Tagesordnung des ECON stehen daher neben der Regulierung der Finanzmärkte auf EU-Ebene und einem Frühwarnsystem für Systemrisiken zahlreiche andere Vorschläge, die den Finanzsektor stabilisieren und den Euro zukunftsfest machen sollen. 
Als Reaktion auf die Finanzkrise wurde außerdem die europäische Bankenunion geschaffen. Ziel der Bankenunion ist, eine bessere Einhaltung der Bankaufsichtsregeln durch die Banken zu gewährleisten, Einleger und Gläubiger von Banken besser zu schützen und den Einsatz von Steuergeldern zur Rettung von Banken zu vermeiden. Zu diesem Zweck wird über die zentrale Aufsicht von Großbanken in der EU durch die Europäische Zentralbank (EZB) garantiert, dass Fehler im Finanzdienstleistungssektor nicht, wie während der Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2007 und 2008, zu unüberschaubaren Schädigungen von Banken, Kunden und Anlegern führen.
Im Rahmen der europäischen Finanzmarktpolitik steht außerdem der Ausbau der sogenannten Kapitalmarktunion im Vordergrund. Der Zweck der Kapitalmarktunion ist, mehr Investitionen freizusetzen sowie Finanzquellen und Investitionsvorhaben in der Europäischen Union miteinander zu verknüpfen. Die Kapitalmarktunion soll insbesondere helfen, neue Finanzierungsquellen für kleine und mittlere Unternehmen zu erschließen.

Wirksamer Wettbewerb führt zu Preissenkungen, besserer Qualität und einem größeren Angebot für Verbraucher bei Waren und Dienstleistungen. Damit ein fairer Wettbewerb auch in der EU gewährleistet ist, sorgen EU-Vorgaben dafür, dass Unternehmen und Mitgliedstaaten in der EU in einem fairen Wettbewerb stehen. So ist es gemäß den EU-Rechtsvorschriften illegal, wenn Unternehmen Preisabsprachen treffen oder die Märkte untereinander aufteilen. Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Position in einem bestimmten Markt dürfen ihre Macht nicht dazu missbrauchen, den Wettbewerb auszuschalten. Große Unternehmen dürfen sich nicht zusammenschließen, falls dies zu einer marktkontrollierenden Position führen würde. Unternehmen, die gegen EU-Wettbewerbsregeln verstoßen, müssen mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Darüber hinaus werden auf EU-Ebene staatliche Beihilfen kontrolliert, um unfaire Eingriffe von Mitgliedstaaten in die Wirtschaft, wie etwa durch staatliche Hilfen für heimische Unternehmen oder auch die Sonderbehandlung von Staatsunternehmen, zu vermeiden.
Neben der EU-Kommission sind ganz im Sinne des Subsidiaritätsprinzips die nationalen Wettbewerbsbehörden für die Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts zuständig. Dabei werden mehr als 85% aller Entscheidungen und Beschlüsse, bei denen das EU-Wettbewerbsrecht zur Anwendung kommt, von den nationalen Wettbewerbsbehörden erlassen. Trotz ihrer zentralen Rolle gab es in der Vergangenheit noch wesentliche Unterschiede im Hinblick auf die Befugnisse und Instrumentarien dieser Behörden. Dies führte zu einer uneinheitlichen Durchsetzung der Regeln im EU-Binnenmarkt. Als Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments habe ich deshalb im Rahmen einer Gesetzgebung zur Stärkung der nationalen Wettbewerbsbehörden sicherstellen können, dass es in Zukunft in diesem Bereich Mindeststandards geben wird.

Die EU verfügt im Steuerbereich nur über begrenzte Zuständigkeiten, da die Steuerhoheit den Mitgliedstaaten zukommt. Allerdings ist eine effektive Steuerpolitik und eine gerechte Besteuerung Voraussetzung für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts sowie für einen fairen Wettbewerb zwischen KMU und internationalen Konzernen. Deshalb hat die EU bereits Schritte unternommen, um die indirekten Steuern, etwa die Mehrwertsteuer, zu harmonisieren sowie schädliche Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu bekämpfen. Das Europäische Parlament hat in diesem Zusammenhang bislang nur ein Recht auf Anhörung, doch haben wir in den vergangenen Jahren - gerade in Reaktion auf größere Steuerskandale etwa in Irland, Luxemburg und den Niederlanden - die Steuerpolitik in der EU zumindest mit politischem Druck beeinflussen können. 

Aufgaben des Parlaments

Das Eu­ro­päi­sche Par­la­ment ist die ein­zi­ge, di­rekt von den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern der Mit­glied­staa­ten ge­wähl­te In­sti­tu­ti­on der Eu­ro­päi­schen Union. Im Eu­ro­päi­schen Par­la­ment sind ins­ge­samt 705 Ab­ge­ordn­e­te aus allen 27 Mit­glied­staa­ten - im Ver­hält­nis zur Größe des je­wei­li­gen Mit­glied­staa­tes - ver­tre­ten. Deutsch­land stellt der­zeit 96 Ab­ge­ord­ne­te, von denen 34 von der CDU/CSU ge­stellt wer­den.

Das Eu­ro­päi­sche Par­la­ment hat die Auf­ga­be, die Ar­beit der Eu­ro­päi­schen Kom­mis­si­on zu kon­trol­lie­ren, al­ler­dings be­sitzt es dabei nicht die­sel­ben Rech­te wie bei­spiels­wei­se der Deut­sche Bun­des­tag. U.a. hat das Eu­ro­päi­sche Par­la­ment be­dau­erns­wer­ter Weise kein In­itia­tiv­recht für Ge­set­zes­vor­ha­ben. In vie­len Be­rei­chen ist das Eu­ro­pä­si­che Par­la­ment je­doch gleich­be­rech­tig­ter Mit­ge­setz­ge­ber neben dem Rat (Ver­tre­ter der Re­gie­rung der Mit­glieds­staa­ten).

Das Eu­ro­päi­sche Par­la­ment tagt in der Regel in Brüs­sel, weil dort die Aus­schüs­se und die Frak­ti­ons­gre­mi­en zu­sam­men­kom­men. Eine Woche pro Monat fin­den die Ple­nar­ta­gun­gen in Straß­burg, dem Haupt­sitz des Par­la­ments, statt. Dort wird dann über die Vor­schlä­ge der Aus­schüs­se, die auf der Grund­la­ge von Be­rich­ten ein­zel­ner Ab­ge­ord­ne­ter zu­stan­de kom­men, mit Mehr­heit ent­schie­den. Die EVP-Frak­ti­on, zu der auch die CDU/CDU-Grup­pe ge­hört, hat der­zeit 178 von 705 Mit­glie­dern; un­se­re Frak­ti­on braucht zur par­la­men­ta­ri­schen Mehr­heit daher die Un­ter­stüt­zung an­de­rer Frak­tio­nen.

Das Eu­ro­päi­sche Par­la­ment kann der­zeit nur in einem Teil­be­reich eu­ro­päi­scher Po­li­tik mit­ent­schei­den, dazu zählt der Bin­nen­markt, der Ver­brau­cher­schutz, die Wirt­schafts- und Wäh­rungs­po­li­tik, die Um­welt-, Ver­kehrs- und Ent­wick­lungs­po­li­tik.

Den Sit­zungs­ka­len­der des Eu­ro­päi­schen Par­la­ments fin­den Sie hier.