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Presse 01/2021

Künstliche Intelligenz muss europäischen Werten entsprechen.

Brüssel, 21.04.2021

Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsvorschlag zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, bestimmte risikoreiche KI-Anwendungen ganz zu verbieten (Art. 4 des Vorschlags). Darunter fallen unter anderem KI-Anwendungen wie sogenanntes Social Scoring und KI-Systeme zur willkürlichen Überwachung. Von dem Verbot sollen Ausnahmen möglich sein, aber nur wenn das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung nötig ist. Hochrisiko-Anwendungen in sensiblen Feldern wiederum sollen bestimmte Mindeststandards erfüllen müssen, um im europäischen Binnenmarkt genutzt werden zu können. Dazu gehört zum Beispiel die Nutzung von KI für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit. Unternehmen, die sich nicht an die Regelungen halten, sollen mit einer Geldstrafe von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent ihres Umsatzes belegt werden.

"Dass die Kommission ihre Vorschläge als Verordnung vorlegt, ist schon einmal positiv. Nichts erstickt Innovation im Keim wie 27 unterschiedliche Regeln im EU Binnenmarkt", so der EVP-Koordinator im Binnenmarktausschuss, Andreas Schwab MdEP, zu dem Verordnungsvorschlag zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz, den die Europäische Kommission vorgestellt hat.
 
Schwab weiter: "Eine pauschale Unterteilung von KI-Anwendungen je nach Risiko, die die Kommission schon in ihrem Weißbuch vorgeschlagen hat, halte ich für etwas verfrüht. Welche Anwendungen als Hoch-Risko-Anwendungen eingestuft werden sollten, muss noch im Einzelnen, auch im Parlament, geprüft werden. Es geht darum, ein gutes Gleichgewicht zu finden zwischen dem Zulassen von Innovation im Digitalbereich (was Künstliche Intelligenz ist) und Risikokontrolle, bzw. Verbraucherschutz.
Das Verbot von sogenanntem Social Scoring ist richtig. Wir wollen ein europäisches Modell zur Künstlichen Intelligenz, dass unseren europäischen Werten entspricht."